Service
Straßenverkehr
Mit dem Auto oder Motorrad nach Ungarn
Dokumente für die Einreise: Personalausweis, Führerschein, Fahrzeugschein, Landeskennzeichen.
Führerschein: Staatsbürger aus den Ländern der Europäischen Union und aus den Ländern, welche das Wiener Abkommen unterzeichnet haben, dürfen in Ungarn mit dem eigenen Führerschein ein Fahrzeug lenken. Aus anderen Ländern einreisende Pkw- bzw. Motorradfahrer müssen einen internationalen Führerschein vorweisen. Der ausländische Führerschein ist in Ungarn vom Tag der Einreise an ein Jahr lang gültig.
Versicherung: In Ungarn ist eine Haftpflichtversicherung Pflicht, als Nachweis genügen die Kenn- und die Hoheitszeichen folgender Länder: A, B, CH, CZ, D, DK, E, F, FIN, FL, GB, HR, I, IRL, IS, L, N, NL, P, S, SK, SLO. Fahrzeugführer aus anderen Ländern müssen bei Einreise die grüne Versicherungskarte vorweisen, falls diese nicht vorhanden ist, muss an dem jeweiligen Grenzübergang eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
Unfall: Bei Verkehrsunfällen im öffentlichen Straßenverkehr mit Personenschaden ist die Benachrichtigung der Polizei Pflicht, auch bei Unfällen mit Sachschaden ist es wegen der Schadenregelung ratsam, die Polizei zu rufen (Telefonnummer 107 – zentraler Polizeiruf in ganz Ungarn). Ein etwaiger Unfallort darf nur mit Genehmigung der Polizei verlassen werden. Ein ausländischer Staatsbürger ist zur Aufnahme des Unfallgeschehens oder evtl. zu Zeugenaussagen in seiner Muttersprache berechtigt, er kann Dolmetscher und Rechtsanwalt verlangen und sich an sein zuständiges Konsulat wenden. Bei geringfügigen Angelegenheiten werden Ausländer bei der Polizei oder vor Gericht bevorzugt abgefertigt.
Organspendeausweis: Deutsche Touristen können bei tödlichen Unfällen auf Auslandsreisen ungewollt zu Organspendern werden, darauf hat der ADAC München hingewiesen. (Quelle: Lycos, 26.10.2005)
Denn in den meisten europäischen Ländern, so auch in Ungarn, gelte - anders als in Deutschland - für Organspenden die so genannte Widerspruchsregelung. Damit werde man nach dem Tod automatisch zum möglichen Organspender, wenn man nicht ausdrücklich etwas anderes festgelegt hat. In vielen Fällen hätten dann nicht einmal mehr die Angehörigen ein Widerspruchsrecht.
Wer dies verhindern will, sollte nach Empfehlung des Autoclubs schriftlich in einem Organspendeausweis festlegen. Ausweise, mit denen man auch seinen ausdrücklichen Widerspruch bekunden könne, gebe es in Apotheken und Arztpraxen, eine Version in neun Sprachen biete die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung www.bzga.de an.
Schadenregulierung: Wenn ein Fahrer eines Fahrzeugs mit ungarischem Kennzeichen den Unfall verursacht hat, so muss er den Schaden seiner eigenen Versicherung oder der Hungária Biztosító Rt. (Hungaria Versicherung AG) melden. Liegt die Schuld bei einem ausländischen Fahrzeugführer, dann muss die Direktion der Internationalen Fahrzeugversicherung Hungária Biztosító AG. informiert werden (1117 Budapest, Galvani út 44. Tel.: (36-1) 421-1421, Montag bis Freitag von 8 bis 20 Uhr).
Verkehrsregeln
NEU! Ungarn erweitert die Warnwestenpflicht
Bisher waren sie für Autofahrer, ihre Passagiere und Radfahrer Pflicht - jetzt müssen auch Fußgänger in Ungarn mit Warnwesten ausgerüstet sein, wenn sie nachts oder bei schlechter Sicht auf Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften unterwegs sind. Weste-Muffel riskieren Geldbußen bis zu 120,- €.
Die ungarische Straßenverkehrsordnung basiert auf den Abkommen von Wien und Basel und stimmt mit den allgemein gültigen, internationalen Verkehrsregeln überein.
Wichtig !!! In Ungarn beträgt die gesetzliche Promillegrenze 0,0 % Blutalkohol!!
- Mobiltelefone dürfen im Kraftfahrzeug während der Fahrt nur über eine Freisprechanlage benutzt werden. Für Fahrzeuge mit 2 oder 3 Rädern ist die Benutzung eines Handys verboten.
- Personenwagen müssen außerhalb bewohnter Gebiete bzw. Ortschaften mit eingeschaltetem Abblendlicht fahren, für Motorräder, Mopeds und Fahrräder mit Hilfsmotor gilt dies immer! In Ungarn bedeutet ein kurzes Aufleuchten der Scheinwerfer den Verzicht auf die Vorfahrt.
- Das Anlegen der Sicherheitsgurte auf den Vordersitzen und im Fond des Wagens ist Pflicht. Auf dem Beifahrersitz dürfen Kinder unter 12 Jahren nicht befördert werden. Für kleinere Kinder (bis 150 cm) sind Kindersicherheitssitze Pflicht.
- Hupen innerhalb geschlossener Ortschaften ist nur bei Gefahr erlaubt.
- Auf Motorrädern und Fahrrädern mit Hilfsmotor ist das Tragen eines Helmes für Fahrer/in und Sozius Pflicht.
- Das Überholen in Kurven, an Kreuzungen, Bahnübergängen und unmittelbar vor Fußgängerschutzwegen ist verboten!
- In ländlichen Gebieten muss besonders auf gelegentlich unbeleuchtete Fahrräder, landwirtschaftliche Fahrzeuge, Pferdekutschen, Lastkraftwagen geachtet werden.
- Bahnübergänge werden 150 m im Voraus angezeigt, dann muss die Geschwindigkeit. in bewohnten Gebieten auf 30 km/h und außerhalb auf 40 km/h reduziert werden. Bahnübergänge müssen mit einer Geschwindigkeit von 5 km/h überquert werden. (Auch bei freier Fahrt, die durch Lichtsignale angezeigt wird, sollte man vorsichtig sein.)
- Auf kreuzenden Fahrradverkehr wird mit einem Warnschild hingewiesen.
- Das Fernlicht darf in bewohnten Gebieten nur kurze Zeit auf schlecht beleuchteten Wegstrecken eingeschaltet und benutzt werden und dies nur dann, wenn dadurch Hindernisse besser zu erkennen sind.
- Ein Tempolimit am Ortsbeginn hat für das gesamte Wohngebiet Gültigkeit.
- Ordnungswidrig parkende Fahrzeuge werden abgeschleppt. Darauf verweisen zusätzliche Zeichen unter den Halte- und Parkverbotsschildern.
- Auf dem Plattensee dürfen keine Boote mit Benzin- oder Dieselmotor, sondern nur elektrisch betriebene Boote verkehren.
- Fahrzeuge mit beschädigter Karosserie dürfen nur mit behördlicher Genehmigung ausgeführt werden.
Bußgelder:
Die Polizei darf maximal 10.000 HUF Strafgeld fordern. Behörden sind berechtigt, Strafen über 60.000 oder 100.000 HUF je nach Schwere der Ordnungswidrigkeit festsetzen. Das Fahren unter Alkoholeinfluss kann jedoch wesentlich höher bestraft werden. Die Bezahlung der Bußgelder hat in Forint zu erfolgen. Verhängte Strafen vor Ort müssen nicht an die Polizei bezahlt werden, sondern können mittels Scheck beglichen werden. Gemäß internationalem Recht können betroffene Personen im Falle polizeilicher oder gerichtlicher Verfahren Aussagen und Erklärungen in ihrer Muttersprache abgeben. Ausländische Staatsbürger sind berechtigt, die Anwesenheit eines Anwalts oder eines Vertreters ihres Konsulats zu verlangen.
Tempolimits der verschiedenen Fahrzeugklassen (km/h)
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Fahrzeugtyp
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Autobahn
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Schnellstraße
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sonstige
Verkehrsstraße |
Wohngebiet
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Pkw
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130
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110
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90
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50
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mit Anhänger
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80
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70
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70
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50
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Motorräder
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130
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110
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90
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50
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Omnibusse
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80
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70
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70
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50
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Lastwagen
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80
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70
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70
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50
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In zahlreichen Wohngebieten mit einem hohen Aufkommen an Fußgängern, besonders Kindern, ist die Geschwindigkeit auf 30 km/h begrenzt.
Einschränkungen im Lkw-Verkehr:
Für Lastkraftwagen mit einem Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen (Eigengewicht + Ladung) gilt zwischen 1. September und 14. Juni an Sonntagen und vom 15. Juni bis 31. August an den Wochenenden von 8 bis 22 Uhr Fahrverbot.
Entfernung zwischen Budapest und Berlin: 910 km
Straßennetz
Das ungarische Straßennetz umfasst mehr als 30.000 km, alle Ortschaften sind über befestigte Straßen erreichbar. Autobahnen sind mit dem Buchstaben M gekennzeichnet, die internationalen Straßen mit einem E. Von den 8 Hauptverkehrstraßen beginnen 7 in Budapest, ihre Nummerierung erfolgt im Uhrzeigersinn von West nach Süd. Die Hauptverkehrstraße 8 beginnt in Székesfehérvár. Untergeordnete Straßen sind mit zwei- bzw. mehrstelligen Nummern gekennzeichnet.
Autobahnen, Autobahngebühren
M1
Budapest – Hegyeshalom (Grenze nach Österreich)
M15
Hegyeshalom – Rajka (Grenze nach Slowakien)
M2
Budapest – Vác
M3
Budapest – Nyíregyháza
M30
Emőd-Miskolc (Abzweigung der M3)
M35
Görbeháza – Debrecen (Abzweigung der M3)
M5
Budapest – Kiskunfélegyháza – Szeged – Röszke (Grenze nach Serbien)
M6
Budapest (M0) - Dunaújváros
M7
Budapest – Letenye (Grenze nach Kroatien)
M70
Letenye – Tornyiszentmiklós (Grenze nach Slowenien)
M0
Stadtring/Schnellstraße rund um Budapest (gebührenfrei). Diese Verbindung dient dem effizienteren und schnelleren Erreichen der Ziele in der Hauptstadt. Seit Ende 2008 ist die Strecke von Budaörs bis Budakalász/Békásmegyer befahrbar.
Mautgebühren
Einfacher in den Urlaub:
Klebe-Vignette ab 2008 wohl Geschichte
Die selbstklebenden Vignetten für die Nutzung der ungarischen Autobahnen gehören ab Januar 2008 wohl der Vergangenheit an. Künftig sollen Fahrzeugführer lediglich eine Quittung erhalten, die als Beweis für die Entrichtung der Autobahngebühr dient.
Der Hintergrund: Durch ein elektronisches Kontrollsystem, das die Kennzeichen der Fahrzeuge erkennt, werden die Vignetten überflüssig.
Unverändert bleibt die Dauer von einer Woche, einem Monat und einem Jahr.
Die Kurzzeitvariante mit viertägiger Gültigkeit eignet sich besonders für Durchreisende.
In der Vorsaison (von Oktober bis April) kostet sie aktuell 1.170 Forint, in der Hauptsaison (von Mai bis September) werden 1.530 Forint fällig.
Mauttabelle für 2009
Die Preise von 2009 sind noch gültig. (Quelle autobahn.hu, Stand 14. Juli 2010) Eventuelle Änderungen siehe unter www.autobahn.hu .
Unter www.autopalyamatrica.hu (in Ungarisch und Englisch) können Ungarnreisende die Streckengebühr gleich online entrichten, bequem per Kreditkarte.
Weitere Informationen liefert auch die Website www.autobahn.hu sowie www.autopalya.hu
Telefonauskunft Schadensmeldung, Verkehrslage:
www.aka.hu (Englisch)
Brücken
Über die Donau: Baja, Budapest 10 Brücken für den öffentlichen Verkehr, Dunaföldvár, Esztergom, Komárom-Komarno, Szigesztentmikós (M0), Vámosszabadi.
Die nördlichste Brücke in Budapest ist die Megyeri-Brücke: sie verbindet Budapest-Újpest mit Budakalász und ist Teil der Ringautobahn M0. (Eröffnet am 30. September 2008)
Kőröshegy-Viadukt: derzeit längste (1872 m) Brücke von Ungarn am Südufer des Balaton, Teilstück der Autobahn M7 zwischen Zamárdi und Balatonszárszó. (Eröffnet am 8. August 2007)
Kraftstoff
Kraftstoff darf nur im eingebauten Tank eines Fahrzeuges ein- und ausgeführt bzw. transportiert werden. Alle im internationalen Verkehr üblichen Kraftstoffarten sind in Ungarn erhältlich, ein gut ausgebautes Tankstellennetz ist vorhanden. Neben den ungarischen MOL-Tankstellen sind alle großen Mineralölgesellschaften vertreten: ARAL, BP, Esso, ÖMV, Shell, Total usw.
Notruf und Pannendienst
Notrufsäulen sind alle 2 km an den Autobahnen M1, M5, M7 und der Europastraße 5 zu finden. Rund um die Uhr ist der Notdienst des Ungarischen Autoklubs ("Gelbe Engel" /"Sárga angyal") landesweit unter der Telefonnummer 188 erreichbar, nonstop Internationale Notdienstzentrale: Tel: +36-1-345-1744. Für Mitglieder des ADAC, ÖAMTC 8 - 18 Uhr, ab Mitte Juni bis Mitte September 8 - 20 Uhr Tel.: +36-1 345-1717.
www.autoklub.hu
Verkehrsinformationen:
-
Straßenverkehr: Útinform +36-1-322-2238, +36-1-322-7643, +36-1-+36-1-322-7052 (Tag und Nacht)
-
Verkehrssituation in Budapest: Fővinform +36-1 317-1173 (Tag und Nacht)

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